Rechtliche Vorabinformationen

EWB (Erwerbstberechtigung)
Berechtigung zum Erwerb von Waffen und Munition

1.1 Kunden, die auf der Internet-Handelsplattform Waffen Schmitt und eGun  vom Verkäufer dargestellte Waren kaufen wollen, die durch das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland (WaffG) erfasst sind, müssen volljährig sein. Kunden, die Waffen und Munition erwerben wollen, die in Anlage 2 des WaffG als erlaubnispflichtige Waffen und Munition aufgeführt sind, müssen eine Erwerbserlaubnis besitzen.

1.2 Bei Erwerb von Waren, die durch das Waffengesetz erfasst sind, versichert der Kunde mit Absendung seiner Bestellung, dass er mindestens 18 Jahre alt ist und dass seine Angaben zu seinem Namen und zu seiner Adresse richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, dass nur er selbst oder eine von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Person die Ware in Empfang nimmt. Der Verkäufer weist seinen mit der Lieferung beauftragten Beförderer an, die Lieferung nur an Personen zu übergeben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Logistikdienstleister wird sich im Zweifel den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen lassen.

1.3 Bei Erwerb von Waren, die nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig sind, ist zusätzlich der Nachweis der Erwerbserlaubnis zu erbringen. Erlaubnispflichtige Waren werden nur gegen Vorlage einer gültigen Erwerbserlaubnis im Original oder als öffentlich (amtlich oder notariell) beglaubigte Kopie aller beschrifteten Seiten verkauft und ausgeliefert. Der Verkäufer weist seinen mit der Lieferung beauftragten Beförderer an, eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers bei Aushändigung der erlaubnispflichtigen Ware vorzunehmen .

 

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

 

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

 

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

 

Waffen Schmitt
Inh. Ralph Schmitt
Brückenstraße 36
47574 Goch
Deutschland

Tel.: 0 2823 - 2383
Fax: 0 2823 – 185 21
E-Mail: info@waffenschmitt.de

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.“

Batterieentsorgung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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